June 21, 2022

ARTIKEL 29

1. Ergeht weder eine Entscheidung nach Artikel 27 oder 28 noch ein Urteil nach Artikel 28, so entscheidet eine Kammer über die Zulässigkeit und Begründetheit der […]
June 21, 2022

ARTIKEL 28

3. Ist der für die als Partei beteiligte Hohe Vertragspartei gewählte Richter nicht Mitglied des Ausschusses, so kann er von Letzterem jederzeit während des Verfahrens eingeladen […]
June 21, 2022

ARTIKEL 59

5. Der Generalsekretär des Europarats notifiziert allen Mitgliedern des Europarats das Inkrafttreten der Konvention, die Namen der Hohen Vertragsparteien, die sie ratifiziert haben, und jede spätere […]
June 21, 2022

ARTIKEL 28

2. Die Entscheidungen und Urteile nach Absatz 1 sind endgültig.
June 21, 2022

ARTIKEL 28

1. Ein Ausschuss, der mit einer nach Artikel 34 erhobenen Beschwerde befasst wird, kann diese durch einstimmigen Beschluss (b) für zulässig erklären und zugleich ein Urteil […]
June 21, 2022

ARTIKEL 59

4. Für jeden Unterzeichner, der die Konvention später ratifiziert, tritt sie mit der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.
June 21, 2022

ARTIKEL 28

1. Ein Ausschuss, der mit einer nach Artikel 34 erhobenen Beschwerde befasst wird, kann diese durch einstimmigen Beschluss (a) für unzulässig erklären oder im Register streichen, […]
June 21, 2022

ARTIKEL 59

3. Diese Konvention tritt nach Hinterlegung von zehn Ratifikationsurkunden in Kraft.
June 21, 2022

ARTIKEL 59

2. Die Europäische Union kann dieser Konvention beitreten
June 21, 2022

ARTIKEL 27

3. Erklärt der Einzelrichter eine Beschwerde nicht für unzulässig und streicht er sie auch nicht im Register des Gerichtshofs, so übermittelt er sie zur weiteren Prüfung […]
June 21, 2022

ARTIKEL 59

1. Diese Konvention liegt für die Mitglieder des Europarats zur Unterzeichnung auf. Sie bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden beim Generalsekretär des Europarats hinterlegt.
June 21, 2022

ARTIKEL 27

2. Die Entscheidung ist endgültig.