2. Die Ausübung dieser Freiheiten ist mit Pflichten und Verantwortung
verbunden; sie kann daher Formvorschriften, Bedingungen,
Einschränkungen oder Strafdrohungen unterworfen werden, die
gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen Gesellschaft
notwendig sind für die nationale Sicherheit, die territoriale
Unversehrtheit oder die öffentliche Sicherheit, zur Aufrechterhaltung
der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten, zum Schutz der
Gesundheit oder der Moral, zum Schutz des guten Rufes oder der
Rechte anderer, zur Verhinderung der Verbreitung vertraulicher
Informationen oder zur Wahrung der Autorität und der Unparteilichkeit
der Rechtsprechung.