1. Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses
Recht schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen
und Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf
Staatsgrenzen zu empfangen und weiterzugeben. Dieser Artikel
hindert die Staaten nicht, für Hörfunk-, Fernseh- oder Kinounternehmen
eine Genehmigung vorzuschreiben