1. Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit. Die
Freiheit darf nur in den folgenden Fällen und nur auf die gesetzlich
vorgeschriebene Weise entzogen werden:
(b) rechtmäßige Festnahme oder Freiheitsentziehung wegen
Nichtbefolgung einer rechtmäßigen gerichtlichen Anordnung
oder zur Erzwingung der Erfüllung einer gesetzlichen
Verpflichtung;